Alles über die De-minimis Verordnung bei Förderungen

In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Bedeutung der De-minimis Verordnung für dein Unternehmen. Insbesondere gehe ich dabei auf Fallstricke und Risiken im Kontext der Beantragung von Fördergeldern ein.

Jeder der sich schonmal mit dem Thema Förderungen beschäftigt hat ist (hoffentlich) auch schon über den Begriff De-minimis gestolpert. Was aber wirklich dahinter steht wissen wohl die wenigsten und daher machen wir heute einen kleinen Ausflug in die Welt der De-minimis Beihilfe. Die De-minimis-Verordnung wurde mit 01.01.2024 angepasst und dementsprechend habe ich diesen Beitrag aktualisiert.

Was ist De-minimis?

De-minimis ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Dazu muss man wissen, dass finanzielle Unterstützungen, welche einem Unternehmen durch die EU, die Nationalstaaten, Bundesländer, Gemeinden, etc. gewährt werden grundsätzlich genehmigungspflichtig sind – also an die EU gemeldet und durch diese freigegeben werden  müssen.  Hintergrund ist, dass derartige Zuschüsse grundsätzlich wettbewerbsverzerrend sind (bzw. sein  können) und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Was steht in der De-minimis Verordnung?

Die EU geht dabei jedoch davon aus, dass Unternehmen innerhalb von 3 Jahren (rollierend) Beihilfen in der Höhe von maximal EUR 300.000,-- erhalten dürfen, ohne dass eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Dieser Grenzwert bzw. „Freibetrag“ ist in der De-Minimis-Verordnung (EU) 1407/2013 festgelegt. Formal  sind  De-minimis-Beihilfen damit, vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommene, Zuwendungen an Unternehmen, die auf Grund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung entfalten.

Was ist die De-minimis Erklärung?

Wenn Du einen Förderantrag stellst, wirst Du meist aufgefordert, eine sogenannte De-minimis Erklärung abzugeben. Dabei handelt es sich im Grunde lediglich um eine Auflistung aller bereits erhaltenen Förderungen bzw. deren Barwert. Die De-minimis Erklärung ist also um Grunde nichts anderes als jenes Werkzeug mit dem Du belegst, dass du den Grenzwert noch nicht überschritten hast und damit weiterhin Beihilfen ohne gesonderte Genehmigung durch die EU erhalten darfst. Schummeln ist hier übrigens streng verboten!

Und was muss man sonst noch dazu wissen?

In der Praxis ergeben sich daraus jedoch einige dringend zu beachtende Aspekte für Unternehmen die eine Förderung beantragen:

  • Arten von öffentlichen Zuwendungen: Eine De-minimis Beihilfe kann sowohl ein  Zuschuss, ein geförderter Kredit, eine übernommene Haftung, ein gewährter Nachlass oder jede sonstige Form von Zuwendung sein. Ob es sich bei einer Zuwendung um eine De-minimis Beihilfe handelt, wir üblicherweise in der schriftlichen Förderungszusage bzw. im Fördervertrag angegeben. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die entsprechende Förderstelle zu kontaktieren.
  • Vergabestellen: De-minimis Beihilfen werden nicht nur von der EU selbst, sondern auch von nationalen Fördereinrichtungen der Mitgliedsstaaten (in Österreich sind dies unter Anderem AWS, FFG, KPC, AMS, Ministerien etc.), den Bundeländern aber auch von Gemeinden vergeben. In der Praxis ist also bei jeder beantragten Förderung immer zu hinterfragen ob es sich dabei um eine De-minimis Beihilfe handelt oder nicht.
  • Verbundene Unternehmen: Bei der Berechnung der bisher erhaltenen (De-minimis relevanten) Förderungen sind auch sogenannte „verbundene Unternehmen“ zu berücksichtigen.
  • Dreijahres Zeitraum:  Dieser unterliegt einer fließenden Berechnung. Das bedeutet, dass immer dann wenn in einem Förderantrag die erhaltenen De-minimis Beihilfen angeführt werden müssen,  die Gesamtsumme der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten „De-minimis“-Beihilfen anzugeben ist.

Noch Fragen?

Da sich die wenigsten regelmäßig mit diesem Thema beschäftigen, ist es nicht immer ganz leicht richtig damit umzugehen. Wenn es also Fragen oder Unklarheiten gibt, empfiehlt es sich die jeweilige Förderstelle zu kontaktieren oder aber einfach einen unverbindlichen Termin mit mir zu vereinbaren.

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