Tiroler Digitalisierungsförderung

Die Tiroler Digitalisierungsförderung zielt darauf ab, unternehmensinterne Prozesse zu digitalisieren und damit zu optimieren. Die Förderquote hängt dabei von der Größe des Unternehmens ab.

Bei der Tiroler Digitalisierungsförderung geht in erster Linie darum, unternehmensinterne Prozesse zu digitalisieren. Genau hier unterscheidet sich die Tiroler Digitalisierungsförderung auch von den anderen Wirtschaftsförderungen in Tirol, bei denen die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren im Mittelpunkt steht. In vielen Gesprächen mit meinen Kund:innen hat sich gezeigt, dass dieser Unterschied nicht immer ganz klar ist und eine Zuordnung zur korrekten Förderschiene oft schwer fällt.

Was ist die Tiroler Digitalisierungsförderung?

Mit der Digitalisierungsförderung hat das Land Tirol eine zusätzliche Ebene im Bereich der Wirtschaftsförderung geschaffen. Im Gegensatz zu den Technologieförderungen bzw. den Forschungs-, Entwicklungs-und Innovationsförderungen geht es bei der Digitalisierungsförderung nicht um neue Produkte und Verfahren, sondern um die Digitalisierung von analogen Unternehmensprozessen.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

Die Digitalisierungsförderung Tirol unterstützt heimische Unternehmen dabei, neue (digitale) Technologien einzuführen und so ihre Kernprozesse zu optimieren. Die Bandbreite an Möglichkeiten ist dabei groß und umfasst unter Anderem:

  • ERP-Systeme
  • Automatisierungs- und Robotiklösungen
  • digitale Steuertechnik und Regeltechnik in Produktionsanlagen
  • digitale Produktionsanlagen wie bspw. CNC-Fräßen
  • AR und VR Anwendungen zur Optimierung von Prozessabläufen
  • digitale Kommunikationslösungen unter Einbindung von Kunden und/oder Lieferanten
  • Einbindung von KI in Produktionsprozesse,  
  • Automatisierung von Fertigungsprozessen (insbesondere für Handwerksbetriebe)
  • Maßnahmen im Bereich Building Information Modeling (BIM)
  • digitale Maßnahmen mit Bezug zur Barrierefreiheit
  • Maßnahmen zu Erhöhung von Datensicherheit und Datenschutz (insbesondere Firewall-Systeme, VPN-Verbindungen, Datensicherung, Passwortmanager, u.ä.)
  • etc.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind

  • Investitionen in einzelne Maschinen/Komponenten
  • Marketingprojekte
  • E-Commerce Vorhaben
  • Online- und Webmarketingmaßnahmen
  • Chatbots
  • Kosten für Webseiten oder Webshops (übliche Webseiten zur Unternehmenspräsentation, fertige Lösungen für Webshops)
  • Ankauf von Standard-Hardware (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker) und Standard-Software (Betriebssysteme, Virenschutzprogramme, Buchhaltung, etc.)
  • Lizenzgebühren, Abonnements und Miete für Hard- und Software

Welche Kosten werden gefördert?

Im Zuge der Tiroler Digitalisierungsförderungen können folgende Kostenarten gefördert werden:

  • Personalkosten der beteiligten Mitarbeiter:innen (maximal 10% der Gesamtkosten)
  • Drittkosten
  • Sach- und Materialkosten
  • Investitionen und Abschreibungen

Wie hoch ist die Tiroler Digitalisierungsförderung?

Die Tiroler Digitalisierungsförderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Größe des eingereichten Projektes ab.

Kategorie 1: Kleine Digitalisierungsprojekte

  • Projektkosten zwischen EUR 5.000,-- und EUR 100.000,--
  • Förderquote von 30% (max. EUR 30.000,-- als Zuschuss)
  • kann nur von Kleinstunternehmen beantragt werden
    • Maximal 9 MItarbeiter:innen
    • Maximal 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
    • Maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Kategorie 2: Mittlere Digitalisierungsprojekte

  • Projektkosten zwischen EUR 5.000,-- und EUR 300.000,--
  • Förderquote von 20% (max. EUR 60.000,-- als Zuschuss)
  • kann von Kleinst- und Kleinunternehmen beantragt werden
    • Maximal 49 Mitarbeiter:innen
    • Maximal 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
    • Maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz

Kategorie 3: Große Digitalisierungsprojekte

  • Projektkosten zwischen EUR 100.000,-- und EUR 750.000,--
  • Förderquote von 10% (max. EUR 70.000,-- als Zuschuss)
  • kann von KMU aller Größen beantragt werden
    • Maximal 249 MItarbeiter:innen
    • Maximal 43Millionen Euro Jahresbilanzsumme
    • Maximal 50 Millionen Euro Jahrsumsatz

Kriterien für einen erfolgreichen Antrag

  • Umfassende Beschreibung der derzeitigen (analogen) Situation
  • Darstellung aller unternehmensinternen Prozesse
  • Analyse von Schnittstellen zu Stakeholdern (Lieferanten, Kunden, etc.)
  • Beschreibung des Zielzustandes nach dem Digitalisierungsprojekt
  • Konkrete Beschreibung der geplanten Maßnahmen inklusive Kostenschätzungen und Angeboten.
  • Detaillierte Begründung der ausgewählten Drittleister

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