Bei der Tiroler Digitalisierungsförderung geht in erster Linie darum, unternehmensinterne Prozesse zu digitalisieren. Genau hier unterscheidet sich die Tiroler Digitalisierungsförderung auch von den anderen Wirtschaftsförderungen in Tirol, bei denen die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren im Mittelpunkt steht. In vielen Gesprächen mit meinen Kund:innen hat sich gezeigt, dass dieser Unterschied nicht immer ganz klar ist und eine Zuordnung zur korrekten Förderschiene oft schwer fällt.
Mit der Digitalisierungsförderung hat das Land Tirol eine zusätzliche Ebene im Bereich der Wirtschaftsförderung geschaffen. Im Gegensatz zu den Technologieförderungen bzw. den Forschungs-, Entwicklungs-und Innovationsförderungen geht es bei der Digitalisierungsförderung nicht um neue Produkte und Verfahren, sondern um die Digitalisierung von analogen Unternehmensprozessen. Gefördert werden können dabei drei unterschiedliche Phasen:
Die Planungsphase umfasst alle Tätigkeiten, die vor der Entscheidung über eine konkrete Investition notwendig sind. Dazu zählen insb.:
In der Planungsphase können sowohl eigene Personalkosten als auch Kosten für externe Berater:innen abgerechnet werden.
Die Umsetzungsphase baut auf den Ergebnisse der Planungsphase auf und dient der Beschaffung von Hard- und Softwaresystemen, die für die Digitalisierung von bislang analogen Unternehmensprozessen notwendig sind. Dazu zählen insb.:
Zu beachten ist, dass nur Anschaffung gefördert werden können, die über Standard Hard- und Software hinausgehen. Nicht förderbar sind daher Officeanwendungen, Betriebssysteme, Büro- und Buchhaltungssoftware, Websites, Webshops, PCs, Laptops, Drucker, etc.).
In der Umsetzungsphase können lediglich Kosten für aktivierungspflichtige Anschaffungen sowie damit verbundene Programmier- und Installationskosten gefördert werden.
Die Qualifizierungsphase zielt darauf ab, Know-How rund um die geplanten und umgesetzten Digitalisierungsprojekte im Unternehmen aufzubauen. Wesentlich dabei ist, dass ein direkter Bezug zu den beiden vorhergehenden Schwerpunkten besteht.
Im Schwerpunkt "Qualifizierung" können Kosten für externe Schulungsmaßnahmen gefördert werden.
Die Tiroler Digitalisierungsförderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Projektes ab. Das Land Tirol unterscheidet hier zwischen Kleinprojekten und Großprojekten, die sich hinsichtlich Umfang und Förderquote unterscheiden:
Kleinprojekte umfassen die Schwerpunkte "Planung" und "Umsetzung", wobei folgende Förderquoten möglich sind:
Großprojekte umfassen alle drei Schwerpunkte, wobei der Schwerpunkt "Umsetzung" zwingend ist. Folgende Förderquoten sind möglich:
In diesem Blog-Bereich findest du Tipps und zur Erstellung von Förderanträgen sowie zur Abwicklung von Förderanträgen, aber auch spannende Einblicke und Hintergründe zum Thema Förderungen.
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Weiterlesen >zuletzt aktualisiert am 13. August 2024
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Weiterlesen >zuletzt aktualisiert am 5. August 2024