Tiroler Digitalisierungsförderung

Die Tiroler Digitalisierungsförderung zielt darauf ab, unternehmensinterne Prozesse zu digitalisieren und damit zu optimieren. Je nach Größe und Umfang des Vorhabens wird zwischen Kleinprojekten und Großprojekten unterschieden.

Bei der Tiroler Digitalisierungsförderung geht in erster Linie darum, unternehmensinterne Prozesse zu digitalisieren. Genau hier unterscheidet sich die Tiroler Digitalisierungsförderung auch von den anderen Wirtschaftsförderungen in Tirol, bei denen die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren im Mittelpunkt steht. In vielen Gesprächen mit meinen Kund:innen hat sich gezeigt, dass dieser Unterschied nicht immer ganz klar ist und eine Zuordnung zur korrekten Förderschiene oft schwer fällt.

Was ist die Tiroler Digitalisierungsförderung?

Mit der Digitalisierungsförderung hat das Land Tirol eine zusätzliche Ebene im Bereich der Wirtschaftsförderung geschaffen. Im Gegensatz zu den Technologieförderungen bzw. den Forschungs-, Entwicklungs-und Innovationsförderungen geht es bei der Digitalisierungsförderung nicht um neue Produkte und Verfahren, sondern um die Digitalisierung von analogen Unternehmensprozessen. Gefördert werden können dabei drei unterschiedliche Phasen:

Schwerpunkt "Planung"

Die Planungsphase umfasst alle Tätigkeiten, die vor der Entscheidung über eine konkrete Investition notwendig sind. Dazu zählen insb.:

  • Analysen von bestehenden (analogen) Arbeitsabläufen
  • Identifikation von Digitalisierungspotentialen
  • Definition von konkreten Anforderungen und Features
  • Auswahl von möglichen Anbietern und Lieferanten
  • Analyse von notwendigen Schnittstellen zu anderen Systemen
  • Einbindung von Kunden und Lieferanten
  • ...

In der Planungsphase können sowohl eigene Personalkosten als auch Kosten für externe Berater:innen abgerechnet werden.

Schwerpunkt "Umsetzung"

Die Umsetzungsphase baut auf den Ergebnisse der Planungsphase auf und dient der Beschaffung von Hard- und Softwaresystemen, die für die Digitalisierung von bislang analogen Unternehmensprozessen notwendig sind. Dazu zählen insb.:

  • ERP-Systeme
  • Robotiklösungen
  • Steuertechnik und Regeltechnik
  • digitale Produktionsanlagen wie bspw. CNC-Fräßen
  • AR und VR Anwendungen zur Optimierung von Prozessabläufen
  • digitale Kommunikationslösungen unter Einbindung von Kunden und/oder Lieferanten
  • Maßnahmen zu Erhöhung von Datensicherheit und Datenschutz (bspw. Firewalls)
  • ...

Zu beachten ist, dass nur Anschaffung gefördert werden können, die über Standard Hard- und Software hinausgehen. Nicht förderbar sind daher Officeanwendungen, Betriebssysteme, Büro- und Buchhaltungssoftware, Websites, Webshops, PCs, Laptops, Drucker, etc.).

In der Umsetzungsphase können lediglich Kosten für aktivierungspflichtige Anschaffungen sowie damit verbundene Programmier- und Installationskosten gefördert werden.

Schwerpunkt "Qualifizierung"

Die Qualifizierungsphase zielt darauf ab, Know-How rund um die geplanten und umgesetzten Digitalisierungsprojekte im Unternehmen aufzubauen. Wesentlich dabei ist, dass ein direkter Bezug zu den beiden vorhergehenden Schwerpunkten besteht.

Im Schwerpunkt "Qualifizierung" können Kosten für externe Schulungsmaßnahmen gefördert werden.

Wie hoch ist die Tiroler Digitalisierungsförderung?

Die Tiroler Digitalisierungsförderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Projektes ab. Das Land Tirol unterscheidet hier zwischen Kleinprojekten und Großprojekten, die sich hinsichtlich Umfang und Förderquote unterscheiden:

Tiroler Digitalisierungsförderung Kleinprojekt

Kleinprojekte umfassen die Schwerpunkte "Planung" und "Umsetzung", wobei folgende Förderquoten möglich sind:

  • 50% für die Kosten im Schwerpunkt "Planung" (max. EUR 10.000,--)
  • Für Klein- und Mittelbetriebe 20% für Kosten im Schwerpunkt "Umsetzung" (max. EUR 20.000,--)
  • Für Großunternehmen 10% für Kosten im Schwerpunkt "Umsetzung" (max. EUR 10.000,--)

Tiroler Digitalisierungsförderung Großprojekt

Großprojekte umfassen alle drei Schwerpunkte, wobei der Schwerpunkt "Umsetzung" zwingend ist. Folgende Förderquoten sind möglich:

  • 50% für die Kosten im Schwerpunkt "Planung" (max. EUR 25.000,--)
  • Für Kleinunternehmen 20% für Kosten im Schwerpunkt "Umsetzung" (max. EUR 100.000,--)
  • Für Mittel- und Großunternehmen 10% für Kosten im Schwerpunkt "Umsetzung" (max. EUR 50.000,--)
  • 50% für die Kosten im Schwerpunkt "Qualifizierung" (max. EUR 25.000,--)

Kriterien für einen erfolgreichen Antrag

  • Umfassende Beschreibung der derzeitigen (analogen) Situation
  • Darstellung aller unternehmensinternen Prozesse
  • Analyse von Schnittstellen zu Stakeholdern (Lieferanten, Kunden, etc.)
  • Beschreibung des Zielzustandes nach dem Digitalisierungsprojekt
  • Konkrete Beschreibung der geplanten Maßnahmen inklusive Kostenschätzungen und Angeboten.
  • Detaillierte Begründung der ausgewählten Drittleister

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