Tiroler Internationalisierungsförderung

Die Tiroler Internationalisierungsförderung unterstützt Tiroler Klein- und Mittelbetriebe mit 30% bei ihren Internationalisierungsaktivitäten. Die Förderung wird als Zuschuss ausbezahlt. Zusätzlich ist ein Bonus für Nachhaltigkeitszertifizierunge möglich.

Mit der Internationalisierungsförderung unterstützt das Land Tirol Unternehmen dabei, sich international auszurichten und neue Märkte zu erschließen. Gefördert werden können neben einer Internationalisierungsberatung und der Teilnahme an Fachmessen, auch Kosten für Marketing und Publikationen sowie Zertifizierungskosten. Die Förderquote beträgt 30%, maximal EUR 15.000,-- pro Unternehmen und Jahr.

Was ist die Tiroler Internationalisierungsförderung?

Die Tiroler Internationalisierungsförderung soll dazu beitragen, heimischen Unternehmen den Schritt in internationale Märkte zu erleichtern. Sie unterstützt verschiedenste Aktivitäten zur Anbahnung oder Intensivierung internationaler Geschäftsbeziehungen ebenso wie die Erschließung neuer Märkte oder den Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit Wirtschaftspartnern im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Welche Aktivitäten und Kosten können gefördert werden?

Im Zuge der Tiroler Internationalisierungsförderung können folgende Aktivitäten gefördert werden:

Internationalisierungsberatung

inkl. der Erstellung von Internationalisierungskonzepten, der Evaluierung von Marktchancen und der Ausarbeitung von Marktantrittsstrategien sowie der rechtlichen bzw. steuerrechtliche Zielmarktberatung. Gefördert werden hier die Honorarkosten der Berater:innen (ohne Nebenkosten) für max. 10 Beratertage.

Teilnahme an Fachveranstaltungen und Fachmessen

sofern diese außerhalb von Österreich stattfinden. Gefördert werden dabei die Mietkosten für Messestände, Transportkosten von Messegütern durch ein Transportunternehmen, Honorarkosten für die Anstellung unternehmensfremder Personen zur Messebetreuung, sowie Reise- und Nächtigungskosten eigener MItarbeiter:innen.

Publikationen

sofern diese eindeutig und ausschließlich der Internationalisierung dienen. Dies umfasst sowohl die Vorbereitungsarbeiten (Grafik, Layout, etc.) als auch die eigentlichen Produktionskosten (Druck, Dreh- und Schnittkosten, etc.). Bei Websites sind jedoch lediglich die Übersetzungskosten förderbar

Internationale Marketingmaßnahmen und Online-Marketing

inkl. Versandkosten, Mailing und die Schaltung von Inseraten sowie auch Inseratkosten und Kosten für  Social Media Marketing, Suchmaschinenwerbung und Influencer-Kampagnen.

Notwendige Zertifizierungen und Qualitätssicherungsverfahren

die notwendig sind, um die eigenen Produkte im Zielland anbieten zu dürfen. Akzeptiert werden nur die reinen Zertifizierungskosten im Drittland

Wie hoch ist die Tiroler Internationalisierungsförderung?

Die Förderquote der Tiroler Internationalisierungsförderung beträgt 30% der förderbaren Kosten und ist bei EUR 15.000,-- gedeckelt. Zusäztlich ist ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von EUR 5.000,-- möglich, wenn das antragstellende  Unternehmen in den vergangenen 2 Jahren in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit oder Energie zertifiziert oder ausgezeichnet wurde (bspw. in Form einer Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfinstitutes, desösterreichischen Umweltzeichens oder des EU Ecolabels).

Welche Kosten können nicht gefördert werden?

Folgende Kostenpositionen sind dezidiert von der Förderung ausgeschlossen:

  • Eigenleistungen des Unternehmens
  • Diäten
  • Kosten für die Erstellung oder Überarbeitung von Homepages (mit Ausnahme von Übersetzungskosten)

Sonstiges

  • Die Förderung kann laufend beantragt werden
  • Für alle Kostenpositionen sind nachvollziehbare Angebote beizufügen
  • Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe
  • Die Einreichung des Projektes muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen
  • Die Förderung kann einmal pro Jahr eingereicht werden
  • Detaillierte Informationen finden sich in Richtlinie zur Tiroler Internationalisierungsförderung
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