Tiroler Investitionsförderung

Die Tiroler Investitionsförderung unterstützt Investitionsvorhaben von Tiroler Klein- und Mittelbetrieben mit 5% der Investitionskoten. Die Förderung wird als Zuschuss ausbezahlt. Zusätzlich sind Boni für Nachhaltigkeitszertifizierungen, Jungunternehmer und Regionalfördergebiete möglich.

Mit der Investitionsförderung unterstützt das Land Tirol Unternehmen bei der Verbesserung ihrer innerbetrieblichen Strukturen sowie bei Investitionen, die für die Herstellung bzw. Vermarktung von neuen Produkten oder Dienstleistungen notwendig sind. Im Gegensatz zu vielen anderen Investitionsförderprogrammen handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss - also kein Kredit, keine Haftungsübernahme, sondern einen Cash-Beitrag. Ich kann jedem Unternehmen nur empfehlen, rechtzeitig vor einer Investition zu prüfen, ob die Tiroler Investitionsförderung beantragt werden kann.

Was ist die Tiroler Investitionsförderung?

Die Tiroler Investitionsförderung wurde geschaffen, um das Wachstum und die Weiterentwicklung heimischer Unternehmen finanziell zu unterstützen. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsförderungsprogrammen des Landes Tirol steht hier nicht primär Innovation im Vordergrund. Vielmehr geht es darum, Anschaffungen zu ermöglichen, die zum langfristigen Wachstum eines Unternehmens beitragen. Der Fördergeber unterscheidet hier zwei unterschiedliche Zielgruppen:

Tiroler Investitionsförderung für Kleinst- und Kleinunternehmen

Klein- und Kleinstunternehmen können mit dem Förderprogramm unterstützt werden, wenn sie Investitionen in einem der folgenden Bereiche tätigen:

  • Investitionen, um neue und/oder höherwertige Produkte herzustellen oder Dienstleistungen anzubieten
  • Investitionen in neue Technologien zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
  • Investitionen zur Optimierung ihrer Kernprozesse (abseits der Digitalisierungsförderung)
  • Investitionen im Rahmen einer Betriebsneugründung bzw. eine Betriebsansiedlung
  • Investitionen in attraktive Angebote für Mitarbeiter:innen

Die Höhe der Investition muss mindestens EUR 100.000,-- betragen und ist mit EUR 700.000,-- gedeckelt. Kleinstunternehmen können bereits ab einer Investitionssumme von EUR 20.000,-- gefördert werden. Kleinst- und Kleinunternehmen können jährlich eine Investitionsförderung beantragen.

Tiroler Investitionsförderung für Produktionsunternehmen

Produktionsunternehmen die als KMU klassifiziert werden, können gefördert werden, wenn sie Investitionen in einem der folgenden Bereiche tätigen:

  • Investitionen in Betriebsansiedelungen
  • Investitionen im Produkt- und Verfahrensinnovationen, insb. in die marktwirtschaftliche Umsetzung von F&E-Projekten
  • Investitionen in technologieorientierte Betriebserweiterungen

Die Höhe der Investition muss mindestens EUR 700.000,-- betragen und ist mit EUR 5.000.000,-- gedeckelt. Produktionsunternehmen können alle zwei Jahre eine Investitionsförderung beantragen

Wie hoch ist die Tiroler Investitionsförderung?

Im Gegensatz zu den meisten anderen Investitionsförderprogrammen wird die Tiroler Investitionsförderung als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die allgemein Förderquote beträgt dabei 5% der förderbaren Kosten. Zusätzlich können noch folgende Aufschläge gewährt werden:

  • Regionalbonus in Höhe von 2,5%, wenn sich das antragstellende Unternehmen in einem nationalen Regionalförderungsgebiet befindet
  • Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von EUR 5.000,--, wenn das antragstellende  Unternehmen in den vergangenen 2 Jahren in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit oder Energie zertifiziert oder ausgezeichnet wurde. Anerkannt werden hier bspw. der TRIGOS-Preis, Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfinstitutes, das österreichische Umweltzeichen oder das EU Ecolabel.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen können zudem einen Jungunternehmerbonus in Höhe von 2,5% erhalten sofern seit der Unternehmensgründung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sind

Rechenbeispiel 1

Ein Kleinunternehmen plant EUR 200.000,-- in eine neue Verpackungsanlage zu investieren. Das Unternehmen wurde vor Jahren gegründet und heuer mit dem Nachhaltigkeitspreis TRIGOS ausgezeichnet. Im Rahmen der Tiroler Investitionsförderung könnte die Investition daher mit EUR 20.000,-- unterstützt werden:

  • 5% Basisförderung (EUR 10.000,--)
  • 2,5% Jungunternehmerbonus (EUR 5.000,--)
  • pauschaler Nachhaltigkeitsbonus (EUR 5.000,--)

Rechenbeispiel 2

Ein KMU plant EUR 1.200.000,-- in eine neue Produktionsstraße zu investieren. Das Unternehmen liegt im Regionalfördergebiet Osttirol und wurde heuer mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Im Rahmen der Tiroler Investitionsförderung könnte die Investition daher mit EUR 95.000,-- unterstützt werden:

  • 5% Basisförderung (EUR 60.000,--)
  • 2,5% Jungunternehmerbonus (EUR 30.000,--)
  • pauschaler Nachhaltigkeitsbonus (EUR 5.000,--)

Welche Kosten können gefördert werden?

  • Investition in Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen und Ausrüstungen
  • Anschaffung von Grundtücken, wenn diese in direktem Zusammenhang mit einer förderbaren Investition stehen
  • der Erwerb der unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte
  • Ankauf von bestehenden Betriebsgebäuden, Maschinen und Ausrüstungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, die aktiviert werden;
  • Investitionen in Technologietransfers durch den Erwerb von Patentrechten, Lizenzen oder Know-how oder nicht patentiertem technischem Wissen

Welche Kosten können nicht gefördert werden?

  • Ankauf von Grundstücken (außer diese stehen in einem direkten Zusammenhang mit einer förderbaren Investition)
  • Übernahme von Unternehmensanteilen
  • Gebrauchte Anlagegüter
  • Reine Kapazitätserweiterungen oder Ersatzinvestitionen sowie Reparaturen und Instandhaltungen
  • Betriebsmittel
  • Fahrzeuge (ausgenommen selbst-fahrende Arbeitsmaschinen laut Zulassungsschein)
  • Kosten, die im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden

Kriterien für einen erfolgreichen Antrag

  • Das Unternehmen sollte in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung in Bezug auf Umsätze und Mitarbeiterzahl aufweisen
  • Die Investition soll zu einer Steigerung von Umsatz und Beschäftigtenstand führe
  • Die Investition soll zu einer Geschäftsfelderweiterung führen oder bestehende Geschäftsfelder absichern
  • Das Projekt soll einen gewissen Neuheitsgrad für das Unternehmen bzw. die aufweisen
  • Die Größe der Investitionen soll ini einem plausiblen Verhältnis zur Unternehmensgröße stehen
  • Das Projekt soll eine regionalwirtschaftliche Bedeutung aufweisen

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