Land Tirol "Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationförderung"

Forschungs- Entwicklungs- und Innovationsprojekte (FEI-Projekte) des Landes Tirol finanzieren die Herstellung von Prototypen sowie die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Die Förderquote ist mit 40 überdurchschnittlich attraktiv. FEI-Förderungen sind insbesondere für KMU geeignet, die über einen Mitarbeiterstamm verfügen, oder bei denen die Geschäftsführer:innen und/oder Gesellschafter:innen mitarbeiten.

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte des Landes Tirol setzen dort an, wo Initiativprojekte enden. Sie fördern also die Herstellung von Prototypen sowie die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. FEI-Projekte sind auf Grund ihrer Förderquote von 40% eine ausgesprochen attraktive Förderschiene und insbesondere für Unternehmen geeignet, die über einen Mitarbeiterstab verfügen und/oder bei denen Gesellschafter aktiv mitwirken. Zwar dürfen auch Einpersonenunternehmen (EPUs) einen FEI-Antrag einreichen, in der Praxis musste ich jedoch feststellen, dass die Formalkriterien (Laufzeit, Finanzierung, Verhältnismäßigkeit, etc.) hier nur schwer zu erreichen sind.

Wann ist ein FEI-Projekt grundsätzlich förderbar?

FEI Projekte des Landes Tirol dienen dazu, das finanzielle Risiko Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren bzw. der Herstellung von Prototypen abzufedern. Ob ein Projekt förderwürdig ist hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Wirtschaftliche und technische Machbarkeit bzw. Sinnhaftigkeit sind belegt
  • Es besteht eine hohe Unsicherheit in Bezug auf den konkreten Lösungsweg sowie ein generell hohes technisches Entwicklungsrisiko
  • Die Umsetzung ist zeitaufwändig und bringt eine hohe Entwicklungsintensität mit sich
  • Hohes Maß an Innovationsgehalt
  • Hohes Maß an regionaler Relevanz (für Tirol) der Projektidee
  • Fachliche und formale Eignung des Förderwerbers
  • Nachhaltigkeit und Aussicht auf langfristigen wirtschaftlichen Erfolg
  • Mindestens 20 Prozent der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten, etc.) bestehen.

Welche Ergebnisse erwartet sich der Fördergeber?

Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung zielt primär darauf ab, die Herstellung von innovativen Prototypen auf dem Niveau TRL4 bis TRL7 zu unterstützen. Zudem ist aber auch die grundsätzliche Entwicklung neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren förderbar. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere technische Produkte und Verfahren akzeptiert werden. Reine Dienstleistungsprojekte haben meist geringere Chancen auf eine Förderung (sind jedoch nicht ausgeschlossen).

Wer kann eine FEI-Förderung bekommen?

Die Tiroler FEI-Förderung richtet sich an KMU mit Unternehmensstandort Tirol. Voraussetzung ist darüber hinaus eine aufrechte Gewerbeberichtigung. In der Richtlinie werden zwar auch Kleinstunternehmen als förderwürdig genannt, die Praxis zeigt aber, dass die Förderschiene für diese nur sehr eingeschränkt sinnvoll ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt in der Regel 40% der förderbaren Kosten. Die maximalen Projektkosten betragen EUR 100.000,--. Die Maximalförderung pro Projekt liegt somit bei 40.000 Euro.

Welche Kosten können gefördert werden?

Abgerechnet werden können

  • Interne Personalkosten des Antragstellers
  • Drittkosten (also Aufträge die im Zuge des Projektes vergeben werden); Achtung: diese müssen mind. 30% der gesamten Projektkosten betragen
  • Sachkosten mit direktem Projektbezug

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